Aufnahme in den Sakura-Kai e.V. Mitgliedschaft
Erwerb
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag. Die Aufnahme in den Verein ist unter Beifügung der Vereinssatzung zu bestätigen. Für Minderjährige ist die nach dem BGB erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Mitglieder
Der Verein hat aktive, passive und fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder.
Mitgliedsbeiträge
Die Höhe und Fälligkeit von Monatsbeiträgen und Umlagen werden von der Mitgliederhauptversammlung festgesetzt.